Susanne Witt News

Urheberrecht: Neuer Paragraf für mehr Klarheit

Das Bild zeigt einen Kopierer/Drucker.

Kopierer (Bild: stevepb / pixabay.com; CC0)

Seit dem 1. März 2018 ersetzen die Paragrafen 60a bis 60h den bis dahin geltenden § 52a des Urheberrechts. Der Deutsche Bundestag trägt mit dieser Angleichung den Erfordernissen und Bedarfen der Wissensgesellschaft Rechnung. Ziele der neuen Regelungen sind zum einen die Vereinfachung des Urheberrechts sowie das Upgrade des Urheberrechts auf den aktuellen Stand der Digitalisierung von Bildung und Wissenschaft. 

In dem Dossier "Recht in der Weiterbildung" greift wb-web das Thema Urheberrecht in der Folge 3 auf. Hier finden Sie eine ausführliche Erläuterung der aktuellen Paragrafen, insbesondere zu  "Unterricht und Lehre" sowie "Unterrichts- und Lehrmedien", die  an den Gesetzestext angelehnt ist. Darüber hinaus stellt  ELAN e.V. sein Erklärvideo für den schnellen Einstieg in das Thema zur Verfügung.

Querverweise zu den Creative-Commons-Lizenzen finden Sie ebenso wie Verweise auf die Anwendung des Urheberrechts in Volkshochschulen.  Die Creative Commons Lizenzen (CC) setzen auf das Urhebergesetz auf, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Einen Überblick über die CC-Lizenzen finden Sie hier