Minijobber

Der Hinzuverdienst unter der Lupe.

Die Grafik zeigt einen Lehrer als kleines sprechendes Buch.

Bild: Lehrer mary1826 / pixabay.com, CC0 Public Domain

Der Minijob ist ausnahmslos ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Weder selbstständige Tätigkeiten noch 1-Euro-Jobs sind Minijobs.

Die Beschäftigung kann aufgrund der geringen Höhe des Arbeitsentgelts oder ihrer kurzen Dauer geringfügig sei. Beides ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber beurteilt, ob die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist und wie die Besteuerung durchgeführt wird. Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber ihre Steuernummer bei Meldungen für Minijobs an die Minijob-Zentrale angeben. Auch ist seit dem 1. Januar 2022 in der Meldung für den kurzfristigen Minijob vom Arbeitgeber anzugeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist.

 Mit der Steigerung des Mindestlohns erhöht sich das Entgelt für einen Minijob auf bis zu 538 Euro (Monat)  ausgeführt werden. Die Beschäftigung ist rentenversicherungspflichtig, d.h. der Beschäftigte erwirbt mit dem Minijob Rentenversicherungszeiten. Rentner und Rentnerinnen, die einen Minijob annehmen, sind von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen.

Aktuelle Informationen finden Sie  bei der Minijob-Zentrale. Das SV-Meldeportal , die elektronische Ausfüllhilfe löst das sv.net ab. Das sv.net wird zum 1. März 2024 abgeschaltet.

Stand 2. Januar 2024 Susanne Witt