Selbstständigkeit

Hier bin ich der Boss!

Die Grafik zeigt den Spruch "Do it your way".

Bild: Verkehrszeichen Einbahnstraße geralt / pixybay.com, CC0 Public Domain

Das Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit ist der Grad der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und inwiefern das unternehmerische Risiko getragen wird. Darüber hinaus ist zu betrachten ob unternehmerische Chancen wahrgenommen und hierfür Eigenwerbung betrieben wird.

Typische Merkmale unternehmerischen Handels sind die Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Weitere Tätigkeitsfelder, die selbstständig ausgeführt werden, sind:

  • Einkauf, Verkauf, Warenverkehr und Preisfestsetzung,
  • Personalverantwortung (Einstellung, Entlassung),
  • Einsatz von Kapital und eigener Arbeitsgeräte,
  • eigene Kundenakquisition,
  • Werbemaßnahmen und Auftreten als Selbstständiger in der Geschäftswelt.

Quelle: IHK Frankfurt am Main. Scheinselbstständigkeit.

Es gibt verschiedene Formen der Selbstständigkeit:

  • Neugründung,
  • Franchising,
  • Beteiligung,
  • Unternehmensnachfolge/Übernahme,
  • Kleingründung,
  • Spin-offs,
  • E-Business.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Arten finden Sie hier auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitsrechtlich relevant  ist die Art der Beschäftigung. Der Selbstständige oder Freiberufler ist Chef. Zu seinen Pflichten gehört die selbstständige Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Er oder sie ist nicht weisungsgebunden. Als Selbstständiger arbeitet man mit seinem eigenen Arbeitsmaterial und verfügt über eigene Arbeitsräume – auch wenn man als Dienstleistungsbetrieb beim Kunden vor Ort Aufträge ausführt.

Wichtig ist für die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit,   dass man nicht ausschließlich und weisungsgebunden für nur einen Auftraggeber arbeitet.

Besonderheiten für Kursleitende als Honorarkräfte haben wir hier extra zusammengefasst.


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